Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Vertragsverhältnisse zwischen der Firma Yellow Cab Fahrservice und dem Auftraggeber für die Beförderung von Personen im Mietwagenverkehr (Fahrservice). Ein solches Vertragsverhältnis beginnt, wenn der Firma Yellow Cab Fahrservice ein Beförderungsauftrag per Telefon, Fax oder E-Mail erteilt wird. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei Flughafentransfers kann die Vertragsleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden schriftlich per Fax, per Post, per Telefon oder per E-Mail in einer Auftragsbestätigung bestätigt werden.
Die Beförderung erfolgt gemäß dem jeweiligen und aktuellen Leistungskatalog. Für die Wahl der geeigneten Dienstleistungen und oder Beförderungsform ist der Kunde selbst verantwortlich. Preise gelten nach Vereinbarung. Grundlage für die Verhandlung ist die jeweils gültige Preisliste der Firma Yellow Cab Fahrservice. Es können zusätzliche Dienstleistungen vereinbart werden. Als Grundlage der Rechnung werden die Daten des Auftraggebers verwendet und gespeichert. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes finden dabei Anwendung. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden gestattet.
a) Fahrtrouten, Abfahrtszeiten und Abfahrtsorte legt das Yellow Cab Fahrservice gemeinsam mit dem Kunden fest
b) Die angegebene Abholzeit kann um +/- 30 min differieren. Sollte das Fahrzeug zur vereinbarten Zeit Abholzeit + 30 min nicht am Abfahrtsort sein, ist der Kunde verpflichtet, den
Yellow Cab Fahrservice unter der Rufnummer (0 6151) 961 3950 zu informieren.
c) Sollte der Kunde bei Flughafentransfers sich innerhalb 1 Stunde nach Landung nicht beim Yellow Cab Fahrservice kenntlich gemacht haben, besteht kein Anspruch auf Rücktransport. Die
Kosten sind vom Kunden zu tragen.
d) Bei Flugzeugverspätungen wird der Rücktransport des Kunden durch den Yellow Cab Fahrservice gesichert. Es werden jedoch nach einer Stunde für jede angefangene halbe Stunde 2,50 Euro
fällig.
e) Sollte das Fahrzeug zur angegebenen Zeit nicht am Flughafen sein, oder Fahrer und Kunde verfehlen sich, so ist der Yellow Cab Fahrservice über die Information des Flughafens zu
verständigen.
f) Sollte der Kunde den Rückflug selbst umgebucht haben, so erfolgt keine Rückzahlung des Transferpreises. Etwaige Mehrkosten übernimmt der Kunde. g) Wird ein anderer Flughafen
angeflogen, so muss der Kunde den vereinbarten Flughafen aufsuchen. (Fluggesellschaft stellt Transportmittel bereit). Über diesen Vorgang ist der Yellow Cab Fahrservice unverzüglich zu verständigen.
h) Der Yellow Cab Fahrservice wartet auf dem in der Auftragsbestätigung aufgeführten Flughafen.
a) Der Yellow Cab Fahrservice haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Beförderungsleistung.
b) Der Yellow Cab Fahrservice übernimmt keine Mehrkosten beim Verpassen des Fluges durch höhere Gewalt. Darunter fallen Unwetter, Fahrzeugstau, Unfall, Panne, Verschulden
Dritter.
c) Der Yellow Cab Fahrservice kommt für alle anfallenden Mehrkosten beim Verpassen des Fluges auf, wenn die Ursache der Verspätung im eigenen Verhalten liegt.
d) Für Schäden am Fahrzeug, welche durch den Kunden verursacht werden, haftet der Kunde. Darunter zählen die Reinigung des Fahrzeuges innen und außen, sowie die Haftung für Schäden am
Lack und an der Innenausstattung, wenn diese vorsätzlich, grob fahrlässig oder infolge übermäßigen Alkoholkonsums herbeigeführt wurden.
e) Der Kunde und das Yellow Cab Fahrservice müssen gegenseitige Beanstandungen innerhalb 3 Tagen nach erbrachter Leistung geltend gemacht haben, ansonsten finden sie keine Anerkennung
oder Berücksichtigung
a) Die Bezahlung von Leistungen in der Personenbeförderung ist nach erbrachter Leistung in bar fällig.
b) Der Preis kann jederzeit im Voraus beglichen werden. Es gelten die auf der Rechnung abgedruckten Zahlungsbedingungen.
Der Kunde kann jederzeit von der Personenbeförderung durch den Yellow Cab Fahrservice zurücktreten. Der Kunde ist jedoch verpflichtet den Rücktritt schnellstmöglich dem Yellow Cab Fahrservice zu melden. Bei allen Flughafentransfers und der allgemeinen Personenbeförderung, sofern die Fahrtstrecke in der allgemeinen Personenbeförderung 50 Kilometer übersteigt, muss eine Rücktrittserklärung in schriftlicher Form per E-Mail, Fax, Telefon oder Post erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Yellow Cab Fahrservice. Es gelten bei der Personenbeförderung auf Strecken von über 50 Kilometern folgende Rücktrittsansprüche:
a) bis 5 Tage vor dem vereinbarten Fahrttermin 10%des vereinbarten Beförderungsentgeltes
b) bis 3 Tage vor dem vereinbarten Fahrttermin 25% des vereinbarten Beförderungsentgeltes
c) bis 1 Tag vor dem vereinbarten Fahrttermin 50% des vereinbarten Beförderungsentgeltes
d) bis 2 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin 75% des vereinbarten Beförderungsentgeltes
e) weniger als 2 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin (kurzfristige oder versäumte stornierung) 100% des vereinbarten Beförderungsentgeltes
Der Yellow Cab Fahrservice behält sich bezüglich der Berechnung von Stornogebühren vor, nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob Stornogebühren im Rahmen der hier genannten Vorgaben erhoben werden sollen oder nicht, die oben stehenden Regelungen der Stornogebühren gelten in Folgefällen trotzdem.
Der Yellow Cab Fahrservice ist verpflichtet, dem Kunden über Leistungs- und Preisänderungen sofort Mitteilung zu machen. Gegebenenfalls wird dem Kunden ein kostenloser Rücktritt angeboten. 7. Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder nur teilweise unwirksam werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame(n) Bestimmung(en) ist/sind durch eine solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck dieser AGB in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht entspricht. Letzteres gilt auch für den Fall, das diese AGB eine oder mehrere Lücken aufweist.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Yellow Cab Fahrservice sind in jedem Fahrzeug einzusehen und jederzeit für den Kunden zugänglich. Der Kunde stimmt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Yellow Cab Fahrservice mit Vertragsabschluss, wie unter Punkt 1 beschrieben zu.
Werden von diesen AGB abweichende Vereinbarungen getroffen, so gelten diese nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Mündliche Vereinbarungen sind nicht zulässig.
Stand: Darmstadt, 02. April 2011
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